Hinweisgebersystem
Was und wie kann man melden?
Unser Hinweisgebersystem steht Ihnen für das Melden von Verstößen und Fehlverhalten zur Verfügung. Sie können damit digital und anonym Hinweise zu folgenden Themen abgeben:
  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Korruption und Betrug
  • Datenschutz und Informationssicherheit IT-Systeme
  • Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz
  • Produktsicherheit und -konformität
  • Gleichbehandlung, Diskriminierung, Verhalten am Arbeitsplatz
Muss ich mich dafür registrieren?
Nein. Sie können die Hinweise anonym versenden. Dabei wird ein Link für Sie generiert, über dem Sie im weiteren Verlauf anonym mit den Ansprechpartnern kommunizieren können.

Welchen Schutz genieße ich als Hinweisgeber?
Die EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (kurz „Whistleblowing-Richtlinie“) gewährt Hinweisgeber:innen Schutz vor Nachteilen, die diese aufgrund ihrer Meldung im Unternehmen erleiden.
ACHTUNG: Eine bewusste Falschmeldung ist aber ein Verstoß gegen das Gesetz und strafbar. Dies kann unter Umständen zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Was passiert mit meinem Hinweis?
Ihren Hinweis erhalten nur die für dieses Thema zugeteilten Ansprechpartner. Diese werden den Hinweis auf Plausibilität prüfen und eine Ersteinschätzung abgeben. Handelt es sich um einen relevanten Hinweis, wird eine entsprechende Untersuchung eingeleitet. Zu dieser Untersuchung können, falls notwendig, vereinzelt Personen aus den Fachbereichen hinzugezogen werden. Zu jedem Zeitpunkt ist der Hinweis aber von allen Beteiligten höchst vertraulich zu behandeln. Je nach Ausgang der Untersuchung werden Maßnahmen abgeleitet oder das Untersuchungsverfahren eingestellt. Die notwendigen Entscheidungen in diesem Prozess werden immer im 4-Augen-Prinzip getätigt.

Ist das System ein digitaler Kummerkasten?
Nein. Das Hinweisgebersystem ist nicht dazu gedacht, Fragen allgemeiner Natur zu stellen und/oder persönliche Beschwerden (zB über die Qualität des Essens in der Kantine; etc.) anzubringen. Hierfür stehen Führungskräfte und/oder der Betriebsrat zur Verfügung.

Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt

  • Es werden keine Informationen zur Identifizierung an die Ansprechpartner gegeben.
  • Ihre Meldung wird angepasst, um sie noch anonymer zu machen. Das bedeutet, dass wir doppelte Satzzeichen entfernen und sämtliche Wörter kleinschreiben.
  • Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.

Wie Sie sich selber schützen

  • Sie befinden sich nicht im Unternehmens-Netzwerk (Internet / VPN).
  • Sie nutzen kein Gerät (Smartphone, Computer etc), das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde.
  • Sie nutzen keine Redewendungen oder Abkürzungen, die Sie häufig in Gesprächen oder E-Mails nutzen.